Satzung

§1 — Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen "suckless.org". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Namen "suckless.org e.V." führen.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Landshut.

§2 — Zweck

(1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Freier Software. Freie Software im Sinne dieser Satzung ist Software, die der Definition von Open-Source-Software der "Open Source Initiative (OSI)" entspricht.

(2) Der Vereinszweck wird erzielt durch die eigene Entwicklung freier Software und die Bereitstellung von Kommunikationsplattformen, sowie durch die Ausrichtung von Vortrags-, Vorführungs- und Diskussionsveranstaltungen. Die Ergebnisse der Vereinsarbeit stehen der Allgemeinheit offen.

§3 — Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können alle volljährigen Personen werden, die einen schriftlichen oder elektronischen Aufnahmeantrag beim Vorstand des Vereins gestellt haben. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, kann der Beitrittswillige die Mitgliederversammlung berufen. Diese entscheidet endgültig über die Mitgliedschaft.

§4 — Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Vorstand. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.

§5 — Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags wird in der Mitgliederversammlung bestimmt.

§6 — Organe des Vereins

Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.

§7 — Vorstand

(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden je allein vertreten.

§8 — Amtsdauer und Beschlussfassung des Vorstandes

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden schriftlich, telefonisch oder per E-Mail einberufen werden.

§9 — Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie beschließt vor allem über die Beiträge, die Entlastung und die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen. Die Einberufung zu Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Tagesordnung kann durch Mehrheitsbeschluss in der Mitgliederversammlung in der Sitzung ergänzt oder geändert werden; dies gilt nicht für Satzungsänderungen. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

§10 — Beurkundung der Beschlüsse der Vereinsorgane

Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden und einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§11 — Auflösung

Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck und mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation und die Verwertung des verbleibenden Vermögens.

Vorstehende Satzung wurde am 30. Oktober 2015 errichtet.

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